Wahlen zum Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand

Pfarrgemeinderat (PGR) und Kirchenvorstand (KV) sind die zentralen Mitbestimmungsgremien in den Pfarreien des Bistums Essen. Am 8. Und 9. November werden beide Gremien neu gewählt. Gesucht werden Bereitwillige, die unter Motto „Kirche neu gestalten“ bereit sind, erstmals oder erneut zu kandidieren.

 

Während die Pfarrgemeinderäte Verantwortung für das Leben der Pfarrei tragen und gemeinsam mit den Seelsorgenden die inhaltliche Arbeit gestalten, sind die Kirchenvorstände die gesetzlichen Vertretungsorgane der Kirchengemeinden, die das jeweilige Kirchenvermögen verwalten und sich um finanzielle, rechtliche, wirtschaftliche und personelle Fragen kümmern.

 

Aktuelle Infos zu Briefwahl, zu den Wahlzeiten, der Möglichkeit zu kandidieren etc. finden Sie stets auf der Homepage unserer Großpfarrei St. Johann.